Wettbewerbszentrale: Pauschale Aussage „Verbot von Ölheizungen ab 2026“ ist irreführend
Die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb hat bereits in fünf Fällen Werbung mit der pauschalen Behauptung eines „Verbots von Ölheizungen ab 2026“ wegen Irreführung beanstandet. Die ist ein wichtiger Beitrag, um der Verunsicherung bei Ölheizungsbetreibern entgegenzuwirken.